Sollte die ausstehende Forderung nach erfolgter Kündigung wegen Zahlungsverzuges nach dem 3. Mahnungsversand und der darin enthaltenden Frist nicht beglichen werden sowie keine Rücksendung der Kamera(s) erfolgen, sind wir berechtigt, dir für jede Kamera einmalig 95 Euro in Rechnung zu stellen (siehe Smartfrog AGBs - Punkt 7 - 7.9) und deine Forderung an unseren externen Inkassopartner zur weiteren Bearbeitung zu geben.
Wir möchten darauf hinweisen, dass weitere Gebühren (z.B. Verzugszinsen, Vergütungen und Auslagenpauschalen im Rahmen der Rechtsanwaltsgebührentabelle - RDGEG) entstehen können.
Was passiert, wenn ich trotz Kündigung nicht bezahle?
Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen
Kommentare